Unsere Aufgaben

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

„Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sieht die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Geschlechter, Weltanschauungen und Kulturen in Forschung, Lehre, Dienstleistung und Studium als selbstverständlich an und fördert diese. Die Fakultät erkennt ein grundsätzliches Potenzial zur Weiterentwicklung in geschlechtsspezifischen Themen und ist jederzeit bereit für entsprechende Gespräche und Kooperationen.“

(Gleichstellungsplan der Fakultät, 2022)  

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät ist für alle wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiter*innen sowie den Studierenden der Fakultät Ansprechpartnerin in Fragen der Gleichstellung aller Geschlechter.

Dazu können z.B. gehören:

  • Beratung zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium
  • Antidiskriminierungsmaßnahmen
  • Prävention und Bekämpfung von sexueller Gewalt  
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Informationen über die Gleichstellungsarbeit der Fakultät
  • Gendergerechte Sprache (ein Leitfaden ist in Arbeit)

Darüber hinaus setzt sie sich für die Gleichstellung aller Geschlechter an der Fakultät ein, indem sie

  • gemeinsam mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragen als beratendes Mitglied an den Berufungskommissionen der Fakultät teilnimmt
  • beratend am Gleichstellungsplan der Fakultät und dessen Umsetzung mitwirkt
  • in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Fakultätsrates und anderer Gremien der Fakultät teilnimmt

Damit hat sie die Möglichkeit sich für Maßnahmen einzusetzen, die Gleichstellung fördern und Diskriminierung verhindern. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten können sich in allen Angelegenheiten stets an das Gleichstellungsbüro wenden und werden von diesem unterstützt und beraten.